Ein Kredit
(abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und
creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das
Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung.
Das Guthaben des Kreditwerbers entspricht der Forderung des
Kreditgebers. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet. Es
ist ein Fremdkapital und verursacht Zinsen, die den Gewinn
mindern und die Liquidität des Unternehmens belasten.Die Höhe des Kredites
ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten (Geld,
Währung) ausgedrückt.
Im Wirtschaftsleben
unter anderem folgende Kreditarten:
Lombardkredit,langfristige Kredite,Blankokredit,gesicherte Kredite
(z.B. Hypothekarkredit, Diskontkredit, Bürgschaftskredit, Privatdarlehen,Großkredit,Millionenkredit,Barkredit,
Kontokorrentkredit,Warenkredit,Kreditleihe,Akzeptkredit, (z.B. Ratenkredit, Bauspardarlehen,Produktivkredit (z.B.
Betriebsmittelkredit,
Saisonkredit,Bankkredit, Lieferantenkredit, Arbeitgeberdarlehen, Verwandtendarlehen,Staatskredit
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Kredit
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Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet.
Das klassische Verständnis von "Kredit" fasst den Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Beispiel: Der Dispositionskredit eines Kontokorrentkontos ist ein Kredit im weiteren Sinne, ein Vertrauensbeweis, solange er nur "eingeräumt" wird. Wird der Dispositionskredit tatsächlich in Anspruch genommen, entsteht ein Kredit im (engeren) Sinne eines Rechtsverhältnisses, ein Darlehen.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Kreditvergabe
o 1.1 Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung
* 2 Arten von Krediten
* 3 Besicherung des Kredits
* 4 Kosten des Kredites
o 4.1 Kreditzinsen
* 5 Investitionskredite
* 6 Betriebsmittelkredite
* 7 Kündigung
* 8 Anmerkungen
* 9 Literatur
* 10 Siehe auch
* 11 Weblinks
Kreditvergabe [Bearbeiten]
Banken verleihen Geld in Form von Krediten, welches ihnen von den Bankkunden (Nichtbanken) in Form von Einlagen zur Verfügung gestellt wurde. Zusätzlich können zur Refinanzierung Kredite bei Zentralbanken aufgenommen werden. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung. Die Kreditvergabe einer Geschäftsbank muss durch Einlagen und Eigenkapital der Bank gedeckt sein. Hier sind diverse aufsichtsrechtliche Anforderungen der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der EZB zu erfüllen. Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.
Vom Kreditantrag bis zur Kreditauszahlung [Bearbeiten]
* Kreditantrag des Kunden
* Prüfung der Kreditfähigkeit
* Prüfung der Kreditwürdigkeit (auch wirtschaftliche Kreditfähigkeit genannt)
* Prüfung der angebotenen Kreditsicherheiten
* Kreditzusage
* Abschluss des Kreditvertrages
* Stellung der Kreditsicherheiten
* Bereitstellung des Kredits (unter Berücksichtigung der Auszahlungsvoraussetzungen), z. B. durch Gutschrift auf dem Girokonto
Arten von Krediten [Bearbeiten]
Man unterscheidet unter anderem folgende Kreditkarten:
* nach der Laufzeit:
o kurzfristig (z.B. Kontokorrentkredit, Lombardkredit, Diskontkredit oder Akzeptkredit) (bis zu 3 Monate, teilweise bis zu 1 Jahr)
o mittelfristig (bis 4 Jahre)
o langfristig (über 4 Jahre)
* nach der Art der Inanspruchnahme des Kredits:
o revolvierend: Dem Kreditnehmer wird ein Kreditrahmen bereitgestellt, innerhalb dessen er über Kredit verfügen kann. Wenn ein Teil zurückbezahlt wird, kann der Betrag von neuem in Anspruch genommen werden.
o einmalig: Zurückgezahlte Beträge können nicht mehr verwendet werden.
* nach der Besicherung:
o ungesichert (Blankokredit)
o gesichert (z.B. Hypothekarkredit, Diskontkredit, Bürgschaftskredit, Effektenkredit)
* nach der Höhe:
o Mikrokredit
o Kleinkredit
o Großkredit
o Millionenkredit
* nach der Art der Bereitstellung:
o Barkredit (z.B. Dispositionskredit, Kontokorrentkredit)
o Warenkredit
o Kreditleihe (z.B. Avalkredit, Akzeptkredit)
* nach der Verwendung:
o Konsumkredit (z.B. Ratenkredit, Bauspardarlehen)
o Produktivkredit (z.B. Betriebsmittelkredit, Saisonkredit)
* nach dem Kreditgeber:
o Bankkredit
o Lieferantenkredit
o Arbeitgeberdarlehen
o Verwandtendarlehen
o Staatskredit
o Organkredit
Rembourskredit ist ein Kredit im Außenhandelsgeschäft.
Es besteht auch die Möglichkeit einen Kredit in einer Fremdwährung, wie z.B. japanischer Yen oder Schweizer Franken aufzunehmen (Fremdwährungskredit). Das Zinsniveau kann hier günstiger sein als bei der Euro-Finanzierung. Das Risiko besteht allerdings in der Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und Fremdwährung.
Besicherung des Kredits [Bearbeiten]
Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im Allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall Sicherheiten im Wert der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:
* Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) auf ein Grundstück,
* Verpfändung von Forderungen, Rechten oder beweglichen Sachen (nicht zu verwechseln mit der Pfändung)
* Abtretung (Zession) von Forderungen gegen Dritte an die Bank
* Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen
* Bürgschaft
* oder durch sonstige Sicherheiten (z. B. Wechsel beim Diskontkredit).
Siehe hierzu auch Kreditsicherung
Kosten des Kredites [Bearbeiten]
Die Kosten des Kredites können sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
* Vor Kreditherauslage
o Disagien (*)
o Kosten der Stellung von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten) (*)
o Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z.B. Gutachterkosten) (*)
o Bearbeitungsgebühren (z.B. beim Ratenkredit (*)
o Restschuldversicherung (*)
o Bereitstellungszinsen (*)
o Provisionen an Kreditvermittler (*)
* Während des laufenden Kredites
o Kreditzinsen
o Kreditprovision (*)
o Kontoführungsgebühren (*)
* Bei Beendigung des Kreditvertrags
o Vorfälligkeitsentschädigung (*)
o Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten) (*)
o Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig (*)
(*) gegebenenfalls/falls vereinbart
Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.
Kreditzinsen [Bearbeiten]
Ein Kreditnehmer erhält Geld mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum ("% p.a.") angegeben.
Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.
Der Zinssatz richtet sich vor allem nach
* der Laufzeit des Kredits
* der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist,
* der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
* den gestellten Sicherheiten,
* dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von
* der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
o bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
* von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.
Investitionskredite [Bearbeiten]
Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.). Die Laufzeit eines Kredit für Investitionen richtet sich nach der Nutzungsdauer des Investitionsgutes. Alles was langfristig genutzt wird, sollte auch langfristig finanziert werden! Kredite stellen für Unternehmen Fremdkapital dar. Rückzahlung und Zinsen müssen aus dem Cash-Flow bezahlt werden und mindern den Gewinn.
Betriebsmittelkredite [Bearbeiten]
Der Betriebsmittelkredit ist ein kurzfristiger Kredit zur finanziellen Überbrückung der Zeitspanne zwischen dem Anfall von Ausgaben für die Beschaffung und den entsprechenden Verkaufserlösen. Er dient zur Finanzierung von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Vorfinanzierung sonstiger laufender Ausgaben. Der Betriebsmittelkredit ist in der Regel revolvierend.
Kündigung [Bearbeiten]
Die Kreditkündigung ist die einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.
Je nach Art des Kredites bestehen gesetzliche Regelungen, unter welchen Bedingungen Bank oder Kunde kündigen dürfen. Details sind unter Kreditkündigung beschrieben.
Anmerkungen [Bearbeiten]
* Der Kredit selbst ist kein Zahlungsmittel.
* Für manche rechtliche Fragen - z.B. bei Zahlungsschwierigkeiten, Konkurs und ähnlichem, gibt es Kreditschutz-Verbände.
Literatur [Bearbeiten]
* Falter, Manuel: "Die Praxis des Kreditgeschäfts, 16. Auflage", Deutscher Sparkassenverlag, 2004, ISBN 3-09-301520-0
* Borchert, Manfred: "Geld und Kredit", Oldenbourg, 2003, ISBN 3-486-27420-1
Siehe auch [Bearbeiten]
* Beteiligungskapital
* Betriebswirtschaftslehre
* Darlehen
* Emissionskredit
* Förderungskapital
* Fremdkapital
* Fremdwährungskredit
* Internationaler Währungsfonds
* Investition
* Klumpenrisiko
* Kontokorrentkredit
* Konsortialkredit
* Mikrokredit
* Pfandfreigabe
* Refinanzierung
* Tilgungsträger
* Verschuldungsgrad
* Volkswirtschaftslehre
* Währung
* Welthandel
* Notleidender Kredit
Weblinks [Bearbeiten]